Ansuchen um Ausnahme beim Kirchenbeitrag

Wenn du dich noch in Ausbildung befindest oder Zivil- oder Präsenzdienst leistest, kannst du von der Kirchenbeitragspflicht befreit werden, sobald du deiner Pfarrgemeinde Bescheid gibst. Hierfür benötigst du eine Schulbesuchsbestätigung, eine Studienbestätigung usw. Es kann sein, dass du zunächst einen Kirchenbeitragsbescheid erhältst, aber keine Sorge, melde dich einfach so bald wie möglich bei deiner Pfarrgemeinde und kläre die Angelegenheit.

 

Wir berücksichtigen beim Kirchenbeitrag verschiedene Freibeträge, wie zum Beispiel für Kinder und Alleinverdiener. Auch ein fehlendes regelmäßiges Einkommen durch Arbeitslosigkeit oder Karenzzeiten wird bei der Berechnung deines Kirchenbeitrags berücksichtigt. Wichtig ist, dass du uns einfach Bescheid gibst und gegebenenfalls entsprechende Bestätigungen vorlegst. Bis zu 600,00 Euro deines Kirchenbeitrags kannst du außerdem steuerlich absetzen. Wenn du persönlich oder finanziell in Not bist, ist es für uns als Kirche selbstverständlich, deine Anliegen anzuhören. In solchen Fällen kannst du dich einfach bei uns melden, und wir werden gemeinsam versuchen, eine passende Lösung zu finden.

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