Take your Karfreitag! Frist beachten!

Take your Karfreitag! Frist beachten!

Take your Karfreitag! Frist beachten!

# Evangelisches Leben

Take your Karfreitag! Frist beachten!

Der Karfreitag kann weiterhin als persönlicher Feiertag genommen werden. Dafür muss kein besonderes Verfahren durchlaufen werden, allerdings gilt eine klare Frist: Wer den Karfreitag als Urlaubstag nutzen möchte, muss dies spätestens drei Monate vorher schriftlich beim Arbeitgeber bekanntgeben. Der Tag wird dabei ganz normal vom Urlaubsanspruch abgezogen.

Für Karfreitag 2026 (3. April 2026) bedeutet das:
Die schriftliche Mitteilung muss bis spätestens 3. Jänner 2026 beim Arbeitgeber einlangen. Eine einfache, kurze Erklärung genügt. Empfehlenswert ist eine übergebene oder eingeschriebene Nachricht, damit der Eingang nachweisbar ist.

Formulierungsvorschlag:
»Hiermit gebe ich bekannt, dass ich meinen persönlichen Feiertag gemäß § 7a Arbeitsruhegesetz am Freitag, den 3. April 2026, in Anspruch nehme. Mit freundlichen Grüßen.«

Damit ist die Angelegenheit erledigt. Zustimmung oder Begründung sind nicht erforderlich.

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